AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

WinCan AG
Irisweg 12
CH-3280 Murten

Anbieter:

WinCan AG Irisweg 12 CH – 3280 Murten Mwst. Nr. 124 695 Handelsregister Nr. CH-217.0.530.673-9

Kontakt:

WinCan AG Irisweg 12 3280 Murten Switzerland Tel +41 (0) 26 672 37 37 Fax +41 (0) 26 672 37 38 Geschäftsführer: Martin Hien

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

WinCan AG Irisweg 12 CH – 3280 Murten

1. Gültigkeitsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Vereinbarungen, welche die Gesellschaft WinCan AG (hiernach: WinCan) abschliesst. Zusätzliche Bedingungen, insbesondere auch allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von WinCan, gelten nur, wenn WinCan ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Besteht ein Widerspruch zwischen diesen AGB und zusätzlichen Bedingungen des Vertragspartners von WinCan, so ist es Sache des Vertragspartners von WinCan, Verhandlungen anzubahnen, ansonsten angenommen wird, er verzichte auf seine eigenen Bedingungen. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Der Vertragspartner von WinCan erklärt sich durch den Vertragsschluss mit diesen AGB einverstanden.

2. Angebote / Preislisten

Die Gültigkeit von Angeboten der WinCan beträgt mangels anderweitiger Angabe in den Unterlagen 30 Tage nach Erstellung des Angebots. Die Gültigkeit der Preislisten beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung. Diese stellen jedoch keinen Antrag dar.

3. Bestellungen

Bestellungen und Auftragsbestätigungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Bis zum Vertragsabschluss bleibt es WinCan unbenommen, die Vertragsverhandlungen jederzeit ohne Kostenfolge abzubrechen. Wird der Vertragsabschluß von einer Auftragsbestätigung abhängig gemacht, ist WinCan nur gebunden, wenn diese Bestätigung keine Abweichung von der Bestellung aufweist, auch wenn es sich dabei bloss um objektiv unwesentliche Punkte handelt.

4. Preise/Zahlungskonditionen

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist zusätzlich geschuldet. Die Preisberechnung erfolgt in Schweizer Franken (CHF). Allfällige Nebenkosten, insbesondere Verpackungskosten und, in Fällen wo das Kaufgut an einen anderen als den Erfüllungsort versandt werden muss, die Transportkosten, sind zusätzlich geschuldet. Falls nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung.

5. Lieferfrist

Die Lieferung wird auf das vereinbarte Lieferdatum fällig. Die vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die Ware das Werk von WinCan verlassen hat oder, insofern die Ware nicht von WinCan versandt wird, dem Vertragspartner von WinCan die Abholbereitschaft mitgeteilt worden ist.

6. Gefahrenübergang

Der Gefahrenübergang erfolgt sobald die Ware das Werk von WinCan verlassen hat. Der Vertragspartner von WinCan trägt das Transportrisiko. Die Lieferungen erfolgen am Sitz des Verkäufers (WinCan AG – Murten – Schweiz) gemäss Incoterms 2020, sofern nicht anders vereinbart.

7. Eigentumsvorbehalt

WinCan bleibt bis zum Eingang der vollständigen Zahlung Eigentümerin der Ware. WinCan ist befugt bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners die Ware zurückzunehmen. Der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme lässt die Vertragspflichten des Vertragspartners, insbesondere die Vergütungspflicht, unberührt.

8. Gewährleistung

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware nach Lieferung unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls zu rügen. Mängelrügen welche mehr als fünf Tage nach Lieferung erfolgen, gelten als verspätet. Hiervon ausgenommen sind Rügen für versteckte Mängel, welche sofort nach Entdeckung zu rügen sind. Die Rüge von Mängeln hat mittels eingeschriebenem Brief zu erfolgen. WinCan ist befugt allfällige Mängel mittels Nachbesserung innert angemessener Frist zu beheben bzw. beheben zu lassen. Ansprüche auf Gewährleistung verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Ablieferung der Ware.

9. Haftung

Die vertragliche Haftung der WinCan sowie deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Unter Vorbehalt des Vorstehenden ist WinCan in keinem Fall haftbar für Personenschäden oder beiläufig entstandene spezielle, indirekte Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, einschliesslich insbesondere entgangenen Gewinns, des Verlusts von Daten, der Geschäftsunterbrechung oder anderer kommerzieller Schäden oder Verluste, die durch die Verwendung der WinCan Software oder die Unmöglichkeit der Verwendung der WinCan Software entstehen oder damit zusammenhängen und zwar unabhängig von der Rechtsgrundlage der Haftung und zwar auch dann, wenn WinCan auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

10. Rücktritt

WinCan ist in folgenden Fällen zum Vertragsrücktritt berechtigt:

  • • Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Vertragspartner.

  • • Bei Gefährdung des Zahlungsanspruchs von WinCan.

Im Übrigen bestimmt sich das Rücktrittsrecht der beiden Vertragsparteien nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Murten, Schweiz.

12. Rechtswahl

Das gesamte Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Die Anwendung des Wienerkaufrechts (SR 0.221.211.1) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Murten, Schweiz. WinCan ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Wohnsitz/Sitz zu verklagen.

 

Stand: Dezember 2024